Nextbit by Kohler Chur AG
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nextbit by Kohler Chur AG — Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Kohler Chur AG (nachfolgend «Auftragnehmer») und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Sie richten sich ausschliesslich an Unternehmen und juristische Personen (B2B). Abweichende AGB des Auftraggebers sind nur wirksam, sofern der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Offerten des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder mit Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

Massgebend für Umfang und Art der Leistungen ist die Auftragsbestätigung oder, falls keine vorliegt, das Angebot des Auftragnehmers. Leistungen, die darin nicht ausdrücklich aufgeführt sind, gehören nicht zum vereinbarten Leistungsumfang.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Werkzeuge und Hilfsmittel einzusetzen, einschliesslich KI-gestützter Software und Technologien.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung.

Verzögerungen, die aus unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

4. Termine und Fristen

Schriftlich vereinbarte Termine sind verbindlich. Termine verlängern sich angemessen, wenn:

  • der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht erfüllt;
  • der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug ist;
  • Hindernisse ausserhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers auftreten (höhere Gewalt, Krankheit, Lieferengpässe Dritter, behördliche Massnahmen o.Ä.).

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen so früh wie möglich.

5. Abnahme

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, prüft der Auftraggeber die erbrachten Leistungen innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Lieferung. Mängel sind schriftlich und unverzüglich zu melden.

Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in den Produktivbetrieb überführt oder keine schriftliche Mängelanzeige innerhalb der Prüffrist eingeht.

6. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den spezifisch für ihn entwickelten Arbeitsergebnissen.

Allgemeines Know-how, Methoden, Frameworks und Erfahrungswissen, das der Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit erwirbt oder einsetzt, verbleibt beim Auftragnehmer und darf von diesem weiterverwendet werden.

Software Dritter (Open Source, Lizenzen) unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf wesentliche Lizenzbeschränkungen hin.

7. Gewährleistung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach anerkannten Regeln der Technik. Er schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Wesentliche Mängel sind dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Preisminderung verlangen.

Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die auf unsachgemässer Nutzung, Eingriffen Dritter oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für nachweislich durch ihn verschuldete direkte Schäden im Rahmen seiner Berufshaftpflichtversicherung.

Jegliche Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Gesamthaftung des Auftragnehmers je Schadenereignis ist auf den Wert des betroffenen Auftrags begrenzt.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vermerkt. Reise- und Spesen werden separat in Rechnung gestellt, sofern vorab vereinbart.

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug wird ohne Mahnung ein Verzugszins von 5 % pro Jahr fällig.

Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, laufende Leistungen bis zur Begleichung der offenen Forderungen zu unterbrechen.

10. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Zwecke der Auftragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht gilt über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus.

11. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet Personendaten ausschliesslich im Rahmen der Auftragserfüllung und in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Beide Parteien treffen geeignete technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten.

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Sicherung eigener Daten vor Zugriffen durch den Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung.

12. Änderungen und Zusatzleistungen

Änderungswünsche des Auftraggebers während der Leistungserbringung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer kann für Änderungen ausserhalb des ursprünglichen Leistungsumfangs eine Anpassung von Preis und Terminen geltend machen.

13. Kündigung

Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen steht beiden Parteien das Recht zur ausserordentlichen Kündigung zu.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand ist Chur, Kanton Graubünden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Sitz zu belangen.

Nextbit by Kohler Chur AG

c/o Adverta Treuhand AG
Quaderstrasse 11
7000 Chur

UID: CHE-100.754.855
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